Platzordnung

PLatzordnung des TC Auersthal

  1. Das Betreten des Tennisplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Spielberechtigt sind Mitglieder und zahlende Gäste.
  3. Gäste dürfen nur mit Mitgliedern spielen. Das Mitglied ist für seine Gäste verantwortlich. Für die korrekte Bezahlung der Gaststunde trägt das Mitglied die Verantwortung.
  4. Eine Platzreservierung ist bei jedem Spiel im Vorhinein im Online-Reservierungssystem durchzuführen.
  5. Die Benutzung der Tennisplätze ist nur mit Tennisschuhen und entsprechender Kleidung gestattet. Lauf- und sonstige Sportschuhe sind verboten!
  6. Der Tennisplatz muss freigegeben sein, die Benutzbarkeit des Platzes entscheidet jedes Mitglied gewissenhaft selbst.
  7. Ist der Tennisplatz gesperrt, darf er nur vom Platzwart bzw. vom Vorstand freigegeben werden. Spieler, die den Platz beschädigen, haften für die Schäden und können vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden.
  8. Spielen mit der Ballwurfmaschine ist ausschließlich Mitgliedern bzw. Kindern in deren Aufsicht und Verantwortung gestattet.
  9. Nach Ende der Spielzeit ist der Platz freizugeben. Nach Ende der Spielzeit kann eine nächste Platzreservierung erfolgen.
  10. Sind 10 Minuten nach dem eingetragenen Termin die Spieler nicht anwesend, kann von anderen Spielern die Stunde in Anspruch genommen werden.
  11. Der Platz ist bei Trockenheit unbedingt vor dem Spiel zu bewässern. Vor Ende der Spielstunde ist der Platz mit dem Schleifnetz abzuziehen. Benutzte Geräte müssen wieder ordnungsgemäß weggestellt werden.
  12. Die Flutlichtanlage darf bis 22:00 Uhr benutzt werden, ab 22:00 Uhr ist unbedingt Nachtruhe einzuhalten!
  13. Jugendliche haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Erwachsene.
  14. Eltern haften für ihre minderjährige Kinder und Jugendliche und sorgen für eine entsprechende Aufsicht.
  15. Den Anordnungen der Funktionäre und des Platzwartes ist unbedingt Folge zu leisten.
  16. Alle Benützer sind verpflichtet, Klubhaus (Fußabstreifer benützen), Duschen, Toiletten und andere Gebrauchsgegenstände reinzuhalten.
  17. Mit den Einrichtungen des Vereins sind sorgfältig umzugehen, Schäden sind umgehend dem Vorstand zur Kenntnis zu bringen.
  18. Im Interesse eines ordnungsgemäßen Spielbetriebes wird ersucht, die Tennisplatzordnung unbedingt einzuhalten. Verstoßen Spieler gegen die Tennisplatzordnung, können sie vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden.

Der Vorstand des TC Auersthal